Änderung der Allgemeinen Honorar-Kriterien
Die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat bei ihrer Tagung am 22.05.2015 eine Änderung der Allgemeinen Honorar-Kriterien beschlossen.
Die Änderungen umfassen insbesondere Anpassungen im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens (§ 13 AHK) sowie die Aufnahme einer Regelung zur Honorierung von Parteienanträgen auf Normenkontrolle (§ 8 Abs 1 AHK).