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Änderung der Gerichtsorganisation – So Nicht!

Wien, am 8.2.2001: Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Klaus Hoffmann widerspricht den Plänen des Justizministers Dieter Böhmdorfer für eine neue Gerichtsorganisation. Beratungsstellen, die offensichtlich mit großem Aufwand neu eingerichtet werden sollen, sind keine Lösung. Die Bürger haben Anspruch auf verantwortungsvollen, umfassenden Rechtsrat, dazu ist die Rechtsanwaltschaft be-rufen. Dort, wo jetzt Gerichte eingerichtet sind, haben Rechtsanwälte ihren Kanzleisitz. Sie verfügen über entsprechende Einrichtungen und geschultes Personal.

Die Rechtsanwaltschaft war bereit, den hohen Aufwand für moderne Kommunikationsmittel zu tragen. Diese Investitionen wären insbesondere in jenen Kanzleien in Frage gestellt, die an Orten bestehen, die in Zukunft kein Gericht mehr haben sollen. Gleichzeitig von der öffentlichen Hand finanzierte Beratungsstellen einzurichten, ist keine Lösung.

Ich hätte erwartet, daß die Rechtsanwaltschaft, bevor Pläne einer Änderung der Gerichtsorganisation in die Öffentlichkeit getragen werden, informiert wird. Zu Gesprächen stehe ich immer zur Verfügung. Lösungen, die sachgerecht sind und die Interessen jener, die an der Rechtspflege beteiligt sind, in geeigneter Weise berücksichtigen, würde die Rechtsanwaltschaft durchaus mittragen, so Klaus Hoffmann, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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