Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass der Direkteinstieg mittels Ihres Rechtsanwaltsausweises in die Edikte-Anwendungen: Selbstverwaltung der Persönlichen Daten in der Insolvenzverwalterliste (Direktlink: http://iv.justiz.gv.at) und Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne (Direktlink: http://rechtsanwalt.justiz.gv.at) mit 14.12.2016 auch auf die Identifikation mit Bürgerkarte bzw Handy-Signatur umgestellt wurde.
Die derzeitige Anmeldemöglichkeit mittels Rechtsanwaltsausweis wird zumindest bis Ende Jänner 2017 weiter unterstützt werden, sodass Sie mit dem Tag der Umstellung noch nicht über eine Bürgerkarte/Handy-Signatur verfügen müssen. Jedoch dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen etwaige Handy-Signaturen, oder Bürgerkarten zwischenzeitlich zu beantragen.
Eine Kurzinformation zur zukünftigen Anmeldung, Aktivierung der Bürgerkartenfunktion am Rechtsanwaltsausweis und die Berechtigung von Vertretern finden Sie bitte hier.