Das Begutachtungsverfahren zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 endete am 04.05.2015. Der ÖRAK hat in seiner Stellungnahme für Beschlüsse des Erbrechtsfeststellungsverfahrens eine Verlängerung der Rekursfrist auf vier Wochen angeregt. Begrüßt wurde die für den Erblasser determinierte Möglichkeit, den Pflichtteil zu stunden. Die Beibehaltung des gerichtlichen Testaments wurde in Anbetracht der Fehleranfälligkeit dieser Testamentsform kritisiert. In Zusammenhang mit dem Außerstreitverfahren wurde ersucht, in der Bestimmung des § 145a Abs 2 AußStrG die Verpflichtung des Gerichtskommissärs zur Abfrage des Testamentsregisters der österreichischen Rechtsanwälte aufzunehmen. Die Stellungnahme finden Sie hier.