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Geldwäsche-RL 2015/849/EU im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Am 5. Juni 2015 wurde die sogenannte vierte Geldwäsche-Richtlinie 2015/849/EU unter L 141 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis 26. Juni 2017 in Kraft zu setzen. Wie bereits berichtet, ist es bedauernswert, dass Sammelanderkonten in der Geldwäsche-Richtlinie nicht in die Liste der weniger geldwäscherisikobehafteten Indikatoren aufgenommen wurden. Den Mitgliedstaaten bleibt jedoch die Möglichkeit vereinfachte Sorgfaltspflichten vorzusehen. Der ÖRAK führt dazu bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Justiz.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Links zu den Eintragungen im Amtsblatt (DE | EN).

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