Auf der Homepage des BMF steht seit gestern ein Grundstückswertrechner zur Berechnung des Grundstückswertes (§ 4 Abs 1 GrEStG) auf Grundlage des Pauschalwertmodells gemäß § 2 Grundstückswertverordnung (GrWV) zur Verfügung. Sie finden den Grundstückswertrechner hier.