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ÖRAK präsentiert Tätigkeitsbericht 2015

Anlässlich des Anwaltstages in Feldkirch in Vorarlberg veröffentlicht der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen diesjährigen Tätigkeitsbericht. Dabei handelt es sich um eine Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte und ihrer Standesvertretung. Dieser Bericht veranschaulicht in umfassender Weise, was die Rechtsanwaltschaft zur Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa beiträgt.

Unentgeltliche Beratung und Vertretung von über 40.000 Bürgern

Im Jahr 2014 erfolgten insgesamt 22.213 Bestellungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern. Der Wert, der dabei unentgeltlich erbrachten Leistungen, betrug insgesamt knapp 38 Millionen Euro. Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ wurden fast 18.000 Bürger von über 1.000 Rechtsanwälten unentgeltlich beraten. Über den für alle festgenommenen Beschuldigten kostenlos zur Verfügung stehenden Festnahme Notruf erfolgten bisher 2.925 Kontaktaufnahmen (Stand September 2015). Insgesamt haben Österreichs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Jahr 2014 über 40.000 Bürger unentgeltlich beraten oder vertreten.

Begutachtung von 179 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Der Rechtsanwaltsordnung folgend, beobachtet der ÖRAK die Anwendung der Gesetze durch die Behörden und die Justiz und zeigt dabei Missstände und Mängel auf. Jedes Jahr erfolgt die Begutachtung und Prüfung einer Vielzahl von Gesetzesentwürfen. Allein im Berichtszeitraum war der ÖRAK mit 179  Gesetzes- und Verordnungsentwürfen befasst. Speziell im Jahr 2015 wurde der ÖRAK mit einer Reihe umfassender Reformpakte konfrontiert. So wurden unter anderem zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015, zum Erbrechtsänderungsgesetz 2015 sowie zur Steuerreform 2015/16 ausführliche Stellungnahmen abgegeben. Zum vielfältigen Aufgabenbereich des ÖRAK zählt auch der jährliche Wahrnehmungsbericht.

Informativer Statistikteil

Der Tätigkeitsbericht enthält darüber hinaus eine aufschlussreiche Statistik. Dieser ist unter anderem zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwälte in kleineren Kanzleistrukturen tätig ist. In Österreich verfügen nur 11 Kanzleien über 10 oder mehr Partner. Von den per 31.12.2014 in Österreich eingetragen 5.940 Rechtsanwälten sind knapp über 20 Prozent Frauen. Dabei lässt sich feststellen, dass der Frauenanteil seit den 60er Jahren beträchtlich gestiegen ist. Das kontinuierliche Wachstum lässt sich auch darin erblicken, dass bei den per 31.12.2014 registrierten 2.072 Rechtsanwaltsanwärtern der Anteil an Frauen bereits über 48 Prozent liegt. 

Den Tätigkeitsbericht 2015 des ÖRAK können Sie online unter http://www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht/ abrufen. 

Informationen zu allen Serviceangeboten sowie das österreichweite, tagesaktuelle Rechtsanwaltsverzeichnis finden Sie unter www.rechtsanwaelte.at.

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