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Polizeiliches Staatsschutzgesetz

Der Ministerialentwurf zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz und Sicherheitspolizeigesetz wurde bis 12.05.2015 in Begutachtung geschickt. Insbesondere zum Schutz vor Terrorismus und Cyberangriffen wurden eine Reihe neuer Regelungen determiniert. In seiner Stellungnahme spricht sich der ÖRAK entschieden gegen die geplanten Neuregelungen aus. Beispielsweise sollen neun Landesämter des Verfassungsschutzes als Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen eingerichtet werden (§ 2 PStSG).

Im Ministerialentwurf ist weiters vorgesehen, die Bestimmung des § 13a SPG dahingehend zu ergänzen, als dass von  bestimmten Amtshandlungen Bild- und Tonaufzeichnungen vorgenommen werden können. Der ÖRAK bewertet diese und einige weitere geplante Bestimmungen als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Insgesamt sieht der ÖRAK den derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf im Hinblick auf den Grundrechtsschutz und aufgrund unzähliger unbestimmter Gesetzesbegriffe als verfassungsrechtlich höchst problematisch an. Die Stellungnahme des ÖRAK finden Sie hier.

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