Die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat bei ihrer Tagung am 26.09.2015 die Richtlinien für die Tätigkeit von Rechtsanwälten im Rahmen von Mediation (RL-Mediation) beschlossen.
Die bisherigen Bestimmungen zur Mediation in Artikel XII der RL-BA 1977 wurden, da sie thematisch und sprachlich nicht ins Konzept der RL-BA passten, nun in eine eigene Richtlinie überführt. Dabei kam es zu geringfügigen Anpassungen in Bezug auf das Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Die Richtlinie tritt mit 01.01.2016 in Kraft.
Die entsprechende Kundmachung vom 28.09.2015 finden Sie hier sowie in der November-Ausgabe des Anwaltsblattes unter Amtliche Mitteilungen.