Wann/wofür/wozu brauche ich eine Rechtsvertretung?

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Jeder von uns kann einmal mit dem Gesetz in Berührung kommen. Egal ob es um Mietrechtsfragen geht, um Ehestreitigkeiten, Unternehmensgründung, Probleme am Arbeitsplatz, Verkehrsdelikte oder um strafrechtliche Angelegenheiten.

Im Ernstfall benötigen wir alle die Hilfe eines kompetenten Partners, der die eigentümliche Sprache der Gesetze und Verordnungen versteht, der wichtige Vergleichsfälle zur Hand hat und der sofort kompetente Lösungsmöglichkeiten anbietet.

Darauf können Sie sich verlassen

 

Die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen Ihre Bedürfnisse ernst.
Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt versteht sich als Ihr Partner, der Ihnen zuhört und auf Ihre Anliegen eingeht. Sie bzw er wird mit Kompetenz, modernsten Mitteln und persönlichem Einsatz die beste Lösung für Ihren konkreten Fall finden.

Selbst ein bis ins letzte Detail vorliegender Plan, ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Finanzierungskonzept und die sorgfältige Auswahl eines Ihres Erachtens geeigneten Unternehmens ist noch keine Garantie dafür, dass Ihr Wunschtraum nach einem eigenen Haus, einer Ferienwohnung oder einer zu renovierenden Immobilie erfüllt wird. Differenzen zwischen Auftraggeberin bzw Auftraggeber und den ausführenden Unternehmen sind in der Baupraxis aus den verschiedensten Gründen nicht unüblich, obwohl sie bei vorausschauender Rechtsberatung vermeidbar gewesen wären. In der Folge werden daher einige Punkte aufgelistet, auf die Sie vorweg zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten achten sollten.

Wie unterstützt mich meine Rechtsanwältin oder mein Rechtsanwalt?

Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt kann bereits den Kaufvertrag, der auf das von Ihnen geplante Projekt und Ihre persönlichen Anforderung abgestimmt ist, errichten. Sie bzw er formuliert oder überprüft zumindest die Ihnen vorgelegten Werkverträge und Lieferbedingungen.

Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt berät Sie, worauf Sie besonders achten sollten, zB exakte Abgrenzung der Leistungen der beauftragten Unternehmen, Vereinbarungen nur schriftlich zu treffen (mündliche lassen sich schwer beweisen), exakte Führung des Bautagebuches, termingetreue Aufzeichnungen des Baufortschritts, Fotos, Videos und dergleichen jeweils mit Datumsangabe, Forderung nach maßstabsgerechten Bestandplänen, in denen auch Gas-, Wasser-, Entsorgungs- und Elektroleitungen eingetragen sind, Pönalvereinbarungen entschädigen Sie für den Fall verspäteter Fertigstellung.

Sie bzw er kümmert sich um die Baubewilligung und vertritt Sie im Bauverfahren. Sie bzw er vertritt und berät Sie während der Bauzeit. Oft genügt ein Aktenvermerk, eine konkrete Eintragung im Bautagebuch oder ein kurzer Brief zur Klarstellung und zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt berät Sie hinsichtlich der Möglichkeiten den allenfalls in Verzug geratenen Unternehmer zur zeit- und ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu bewegen. Sie bzw er berät Sie und formuliert ein allenfalls erforderliches Vertragsrücktrittschreiben.

Zum Besprechungstermin bei Ihrer Rechtsanwältin bzw Ihrem Rechtsanwalt nehmen Sie am besten mit:

  • Beschreibung des Bauvorhabens
  • Grundstücksdaten
  • Skizzen, Pläne, Baubeschreibungen
  • Kostenvoranschlag
  • bereits getroffene Vereinbarungen, Werkverträge, Lieferbedingungen
  • Bautagebuch, sonstige Aufzeichnungen während der Bauzeit (Video, Foto und dergleichen)
  • Haftbriefe und sonstige Sicherstellungen
  • Pönalvereinbarungen

Beratungspaket "Haus- und Wohnungs-Check"

Im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ haben die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein spezielles Beratungspaket, den „Haus- und Wohnungs-Check“ geschnürt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Ehe, wunderschön, wenn alles passt und nicht jede Unstimmigkeit muss gleich zum Bruch führen. Sind die Unstimmigkeiten aber unüberwindbar und lodert statt Liebe nur noch Hass, ist der Gang zum Scheidungsrichter meist unausweichlich.

Eine Scheidung ist aber nicht nur seelisch schmerzhaft, sondern sie kann Ihre wirtschaftliche Existenz und die Ihrer Kinder gefährden. Rechtzeitig vorbeugen - vor und während der Ehe, allenfalls durch geeignete Verträge in Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Rechtsanwältin bzw einem erfahrenen Rechtsanwalt - und die rechtzeitige Beratung vor und bei der Scheidung ersparen Ihnen und Ihren Kindern nicht nur psychische Belastungen und jahrelange Auseinandersetzungen, sondern schließlich auch finanzielle Einbußen.

Wie unterstützt mich meine Rechtsanwältin oder mein Rechtsanwalt?

Egal, ob Sie in den Hafen der Ehe erst noch einlaufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben: Sprechen Sie mit Ihrer Rechtsanwältin bzw Ihrem Rechtsanwalt.

Sie helfen Ihnen, rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen, beraten Sie für den Fall, dass die Ehe "schief" geht und helfen Ihnen die Scheidung schonend für Ihre Kinder, steuerlich und finanziell ohne zermürbende Auseinandersetzungen zu regeln. Sie belehren Sie über Unterhalt und insbesondere auch damit zusammenhängende sozialversicherungsrechtliche Folgen, wie Krankenversicherung und Pensionsansprüche und sichern Ihnen die Rechtsdurchsetzung auch nach der Scheidung (im Fallbeispiel etwa durch eine anlässlich der Scheidung grundbücherlich einzutragende Rangordnung, die eine Veräußerung der Eigentumswohnung an Dritte verhindert hätte oder durch das Bestehen auf einen Verschuldensausspruch, der die Witwenpension in voller Höhe gesichert hätte). Sie helfen Ihnen, vom anderen Ehepartner "vergessene" eheliche Ersparnisse auszuforschen und werden für Sie geeignete Anträge stellen, um eine gerechte Vermögensaufteilung zu sichern.

Vorbereitet mit diesen Unterlagen und Fragen wird Ihnen die fachkundige Rechtsanwältin bzw der fachkundige Rechtsanwalt bereits während der Ehe, aber auch in der Krise rechtlich fundierte Lösungsvarianten anbieten können, die die Grundlage auch für eine streitvermeidende, einvernehmliche Ehescheidung sind.

Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt behält für Sie den klaren Kopf.

Beratungspaket "Ehe- und Partnerschafts-Check"

Im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ haben die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein spezielles Beratungspaket, den „Ehe- und Partnerschafts-Check“ geschnürt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Familienvermögen ist rascher verloren, als man denkt!

Die gesetzliche Erbfolge regelt zwar grundsätzlich die Verteilung des Vermögens nach dem Tod, die Errichtung eines Testaments zur speziellen Nachfolgeregelung ist aber nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen zweckmäßig. Die Errichtung eines Testaments ohne Beiziehung einer Rechtsanwältin bzw eines Rechtsanwalts ist in der Regel mit erheblichen Gefahren verbunden.

Wie unterstützt mich meine Rechtsanwältin oder mein Rechtsanwalt?

Die Beiziehung einer Rechtsanwältin bzw eines Rechtsanwaltes zur Testamentserrichtung vermeidet aufregende und kostenintensive Konflikte mit Familienmitgliedern. Falsches Enterben kann das ganze Familienvermögen kosten, Pflichtteilsklagen dauern oft Jahre mit erheblichem Aufwand, im schlimmsten Fall verfällt das Vermögen dem Staat.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben Erfahrung als Parteienvertreter vor Gericht. Das hilft, Regelungen so zu formulieren, dass sie Streit vermeidend wirken. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind rechtskundige Beraterinnen und Berater, die nicht nur im Streitfall, sondern auch vorsorgend helfen, Ihre Rechte zu schützen und Geld zu sparen.

Eine rechtskundige Testamentserrichtung ermöglicht nicht nur formell und inhaltlich wirksame und klare Lösungen, sondern berücksichtigt auch mögliche Erben sowie Möglichkeiten einer allfällig gewünschten Einschränkung, Schenkungen zu Lebzeiten, die Berücksichtigung von Lebensgefährten, Regelungen über eine Mietwohnung usw.

Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt..

  • berät Sie über die aufgrund Ihrer Familien- und Vermögenssituation geeigneten letztwilligen Verfügungen.
  • informiert und berät Sie über beachtenswerte erbrechtliche Aspekte im Falle eines Umzuges in einen anderen EU-Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen der EU-Erbrechtsverordnung.
  • informiert Sie über die anfallenden Kosten und hilft Ihnen, diese möglichst gering zu halten.
  • verfasst formgerechte letztwillige Verfügungen.
  • kümmert sich um die ordnungsgemäße, sichere Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügung im Testamentsregister (zB der österreichischen Rechtsanwälte).

Beratungspaket "Erbrechts-Check"

Im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ haben die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein spezielles Beratungspaket, den „Erbrechts-Check“ geschnürt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Schon bei Gründung eines Unternehmens - oder besser noch vorher - sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es geht nicht nur um die Erfüllung von Formalvoraussetzungen der Gründung oder Ihrer Unternehmenstätigkeit überhaupt.

Die richtige Wahl der Rechtsform (Gesellschaft), die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Partnerinnen und Partnern oder mit anderen Unternehmen, die zielgerichtete Vorsorge für Konfliktfälle oder die vorsorgliche Regelung eines Ausstiegsszenarios - wenn auch nur für den Fall des Falles - sind nur einige der Gründe, warum Sie als Unternehmerin bzw Unternehmer keinesfalls auf eine Rechtsanwältin bzw einen Rechtsanwalt verzichten sollten.

Ihr bzw ihm ist bewusst, wo die Probleme liegen können und wie man sie lösen kann, da sie ihre bzw er seine Erfahrungen aus bereits ausgetragenen Streitfällen gewonnen hat.

Wie unterstützt mich meine Rechtsanwältin oder mein Rechtsanwalt?

Die Leistung der Rechtsanwältin bzw des Rechtsanwalts kann sein, die Bestellung einer zweiten Geschäftsführerin bzw eines zweiten Geschäftsführers zu empfehlen und die Kompetenzen des anderen einzuschränken, denn das geht auch mit einfacher Mehrheit und vielleicht kommt der Dritte dann zur Vernunft. Solche unbedachten Fehler können gravierende Folgen für ein Unternehmen haben.

Das Ausstiegsszenario ist bei der Gründung fast noch wichtiger als die Frage der zukünftigen Zusammenarbeit. Solange alles gut läuft, kann der Vertrag in der Schublade bleiben. Im Konfliktfall sollte er aber wasserdicht sein. Ziehen sie bei einer Unternehmensgründung immer Ihre Rechtsanwältin bzw Ihren Rechtsanwalt zu Rate.

Aber auch bei der Führung Ihres Unternehmens unterstützt Sie Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt und bewahrt Sie vor möglicherweise existenzgefährdenden Fehlern. Die Rechtsanwältin bzw der Rechtsanwalt wird Ihnen in einem Erstgespräch Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten anschaulich machen.

Entscheidungen treffen Sie selbst.

Wenn Sie mit gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Rechtsanwältin bzw zum Rechtsanwalt gehen, nehmen Sie - nach Bedarf - mit:

  • Notizen über Business Idee & Firmenname, Mitbewerberinnen bzw Mitbewerber / Fragen: Firma, Marke, Patent, Design, Urheberrechte
  • Beschreibung des Tätigkeitsfeldes etc. / Frage: Unternehmensgegenstand
  • Business-Plan-Daten: Marktanalyse und -beurteilung, Umsatz-, Ertrags- und Aufwands- / Kosten-Zahlen (-Erwartungen), Personal- und Sachbedarf, Finanzbedarf; ev. Vorabstimmung mit Steuerberaterin bzw Steuerberater; / Fragen: Rechtsform, Finanzierungsbedarf und -formen, Kapitalausstattung, Förderungen, Risikobeurteilung
  • Zeitplan für Gründung / Umstrukturierung / Expansion, Betriebsaufnahme, steuerrechtlicher Stichtag / Fragen: Ablauf der zu treffenden Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorbereitungshandlungen
  • Daten aller beteiligten Personen: Name, Geburtsdatum, Beruf, Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, www) / Frage: Vollständigkeit der Real-Daten
  • Daten beteiligter anderer Unternehmen (Gesellschaften) Firma, Firmenbuchnummer / Frage: Vollständigkeit der Real-Daten; Kooperationsformen (Gemeinschaftsunternehmen, Beteiligungsmodelle)
  • Daten von Liegenschaften (Büro, Wohnung, Grundstück): Grundbuchs-Einlagezahl / Frage: Vollständigkeit der Real-Daten, Sachgründung, nachträgliche Einbringung, Finanzierungsmodelle (Immobilienleasing / Besitzgesellschaft o.ä.)
  • Auflistung bezugnehmender eigener Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Natur
  • Auflistung bezugnehmender eigener Ideen, Anliegen, Wünsche und Vorstellungen
  • sämtliche bezugnehmenden bereits vorhandenen Unterlagen / Urkunden / (Alt-) Verträge

Die Schaffung von Eigenheim ist nach Gesundheit einer der größten Wünsche einer österreichischen Familie.

Der Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist meistens eine wichtige Entscheidung im Leben, die üblicherweise mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden ist.

Der Kauf einer Immobilie birgt aber viele rechtliche Gefahren in sich, an die man kaum denkt. Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes (Erstellen des Kaufvertrages, grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung) ist daher notwendig. Das Verwenden von standardisierten Musterverträgen berücksichtigt die im Einzelfall auftretenden Probleme meistens nicht ausreichend!

Wie unterstützt mich meine Rechtsanwältin oder mein Rechtsanwalt?

Die rechtzeitige eingehende Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw eines Rechtsanwalts vor dem Kauf der Immobilie kann Sie vor bösen Überraschungen bewahren. Professionelle treuhändige Abwicklung des Kaufes durch Ihre Rechtsanwätin bzw Ihren Rechtsanwalt kann Risiken vermeiden.

Im Rahmen der rechtlichen Beratung durch die Rechtsanwältin bzw den Rechtsanwalt kann vor dem Kauf eines Grundstückes abgeklärt werden, ob dieses für den von Ihnen gewünschten Bau des Eigenheims überhaupt geeignet ist. Ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen? Welche Bauweise ist auf dem Grundstück zulässig? Ist das Grundstück mit Rechten Dritter (zum Beispiel Fahrtrechten, etc.) belastet?

Bereits vor dem Kauf der Immobilie, spätestens aber bei der Vertragsgestaltung, kann dafür Sorge getragen werden, dass die Käufern bzw der Käufer keine mit dem Grundstück verbundenen Verbindlichkeiten (Pfandrechte, Abgabenschulden, etc.) zu übernehmen hat.

DIe Rechtsanwältin bzw der Rechtsanwalt fungiert bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes als Treuhänderin bzw Treuhänder sowohl für die Verkäuferin bzw den Verkäufer, als auch für die Käuferin bzw den Käufer; in dieser Funktion sorgt die Rechtsanwältin bzw der Rechtsanwalt dafür, dass die Verkäuferin bzw der Verkäufer rechtzeitig den Kaufpreis erhält und die Käuferin bzw der Käufer gleichzeitig im Grundbuch als Eigentümerin bzw Eigentümer eingetragen wird.

Zum Besprechungstermin bei Ihrer Rechtsanwältin bzw Ihrem Rechtsanwalt nehmen Sie am besten mit:

  • Zur Errichtung eines Kaufvertrages wären idealerweise zur Erstbesprechung bereits folgende Informationen vorzubereiten:
    • Exakte Daten der Verkäuferin bzw des Verkäufers und der Käuferin bzw des Käufers (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift)
    • Daten über den Kaufgegenstand (Eigentumswohnung, Haus, Grundstück) – zum Beispiel exakte Anschrift, möglicherweise grundbücherliche Einlagezahl und Katastralgemeinde (falls bekannt)
    • falls vorhanden: etwaige Schätzungsgutachten, etc.
    • Auflistung von Inventar (Möbeln, etc.), das mitverkauft werden soll
    • falls vorhanden: Unterlagen / Urkunden, (Alt-)Verträge über den Kaufgegenstand

Beratungspaket "Haus und Wohnung-Check"

Im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ haben die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein spezielles Beratungspaket, den „Haus und Wohnung-Check“ geschnürt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten und ständigen Neuerungen unterliegenden Rechtsgebieten, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieterin bzw Mieter- oder Vermieterinseite bzw Vermieterseite mit dieser Rechtsmaterie in Berührung kommt.

Vorweg ist stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung gelangt, denn viele Mieterschutzbestimmungen betreffen nur Mietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz fallen.

Von besonderer Bedeutung sind auch die Befristungsregelungen im Mietrecht. Bei Wohnungen muss gem. 
§ 29 MRG die vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung des Mietvertrages mindestens 3 Jahre betragen. Wird eine kürzere Vertragsdauer "vereinbart", wird die Befristung zumeist unwirksam sein, der Vertrag ist dann unbefristet und im Bereich des MRG kaum mehr zu kündigen.

Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages hat die Mieterin bzw der Mieter einer Wohnung auch bei befristeten Verträgen nach Ablauf eines Jahres das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich zu kündigen.

Einige "Klauselentscheidungen" des Obersten Gerichtshofes haben mietvertragliche Vereinbarungen über die Erhaltungspflicht, zB von Heizthermen, wenn sie zwischen einer Unternehmerin bzw einem Unternehmer und einer Verbraucherin bzw einem Verbraucher abgeschlossen wurden, für rechtswidrig erklärt. Es empfiehlt sich bei der Erstellung von Mietverträgen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Mietrecht ist einem ständigen Wandel unterlegen. Mietveträge und alte Vertragsmuster, die noch vor wenigen Jahren hieb und stichfest waren, könnten mittlerweile rechtswidrig geworden sein.

Zum Besprechungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt nehmen Sie am besten mit:

  • Mietvertrag
  • Polizze einer allfälligen Rechtschutzversicherung
  • Nachweis über eventuelle Defekte in der Wohnung
  • Notizen über den Sachverhalt
  • Bestätigung über die erlegte Kaution
  • Allfällige Korrespondenzen mit Ihrem Vermieter in dieser Angelegenheit
  • Meldeschein

Beratungspaket "Mietrechts-Check"

Im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ haben die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein spezielles Beratungspaket, den „Mietrechts-Check“ geschnürt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Opfer einer Straftat sind nicht nur Zeugen im Strafprozess, sondern sie haben auch die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen und damit am Verfahren mitzuwirken. Nur auf diesem Weg erhalten sie das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und sich damit vom Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Sie können an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, durch eine Vertreterin bzw einen Vertreter in der Hauptverhandlung anwesend sein und an die Beschuldigte bzw den Beschuldigten und Zeugin bzw Zeugen Fragen stellen. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Schadenersatz, der bei entsprechendem Nachweis bereits im Strafverfahren zugesprochen werden kann.

Der nicht zu unterschätzende Vorteil: Man erspart sich einen weiteren Prozess und damit Geld, Zeit und Nerven.

Wie unterstützt mich meine Rechtsanwältin oder mein Rechtsanwalt?

Sie gehen zu einer Rechtsanwältin bzw einem Rechtsanwalt. Diese bzw dieser schätzt anhand Ihrer Information, den vorliegenden Krankenunterlagen und der Rechnung über eine neue Brille den Ihnen zustehenden Schadenersatzanspruch und erklärt sofort vor der Polizei, dass Sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligte bzw Privatbeteiligter anschließen. Sie bzw er besorgt eine Aktenabschrift und damit die für Sie nötigen Informationen.

Sie bzw er macht Sie darauf aufmerksam, welche Unterlagen oder Angaben noch notwendig sind, damit Sie zu Ihrem Geld kommen, legt die nötigen Urkunden dem Gericht vor und stellt die entscheidungswesentlichen Anträge. Schlussendlich vertritt sie bzw er Sie in der Verhandlung.

Während Sie vor dem Verhandlungssaal bis zu Ihrer Vernehmung warten müssen, stellt Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt die notwendigen Fragen an Beschuldigte und Zeuginnen bzw Zeugen. Da sie bzw er durch ihre bzw seine Anwesenheit während der gesamten Verhandlung sämtliche Aussagen kennt, kann sie bzw er auf Bedenken des Gerichts entsprechend reagieren und Sie bei Ihrer Vernehmung durch Fragen unterstützen.

Durch die gute Vorbereitung des Prozesses und penible Dokumentation Ihrer Schadenersatzansprüche ist die Richterin bzw der Richter in der Lage, bereits in diesem Prozess über das Schmerzengeld zu entscheiden. Sie ersparen sich damit ein weiteres Verfahren.

Zum Besprechungstermin bei Ihrer Rechtsanwätin bzw Ihrem Rechtsanwalt nehmen Sie am besten mit:

  • Polizze einer allfälligen Rechtsschutzversicherung
  • Unterlagen von Spital, Ärztinnen bzw Ärzten, Krankenstand
  • Unterlagen über einen allfälligen Verdienstentgang
  • Rechnungen (z.B. über Reparaturen, Putzerei)
  • Notizen über Sachverhalt, insbesondere Datum und Örtlichkeit des Vorfalls bzw welche Polizeidienststelle eingeschritten ist
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