Disziplinargerichtsbarkeit
Mit BGBl I 190/2013 vom 2.9.2013 wurde das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Justiz kundgemacht. Darin werden ua die Nachfolgeregelungen für die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission (OBDK), die mit Ende 2013 abgeschafft wurde, getroffen.
Seit 1.1.2014 geht der Rechtszug in disziplinarrechtlichen und einer Reihe von berufsrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter an den OGH. Der OGH erledigt die ihm zugewiesenen Aufgaben in Senaten, die jeweils aus zwei Richtern und zwei Anwaltsrichtern bestehen (§ 59 Abs 1 DSt).
Informationen zum Berufungssenat und zu den Disziplinarsenaten für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter finden Sie auf der Website des OGH. Informationen zu den Mitgliedern aus dem Anwaltsstand der einzelnen Bundesländer finden Sie direkt auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern.