Was kostet eine Rechtsvertretung?

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Die einzelne Rechtsanwältin bzw der einzelne Rechtsanwalt lebt vom guten Ruf seiner Arbeit. Es schützen sie bzw ihn weder Gebietsschutz noch Konkurrenzverbot. Wesentlich für ihre bzw seine Arbeit ist das Vertrauen ihrer bzw seiner Klientinnen bzw Klienten, denn nur wenn Sie ihr bzw sein Honorar als fair empfinden, werden Sie sie bzw ihn weiterempfehlen.

Wie lassen sich Anwaltskosten klar und fair vereinbaren?

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, bei Beginn der Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung mit der Anwältin bzw dem Anwalt Ihrer Wahl zu treffen. Denn das Honorar zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsanwältin bzw Ihrem Rechtsanwalt kann frei vereinbart werden.

Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) - s. Gesetzestexte - herangezogen werden. Es gibt auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu fixieren.
Genauere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Rechtsanwaltshonorar mit dem Titel "Mein Recht ist kostbar".

Auf Ihren Wunsch hin kann Ihre Rechtsanwältin bwz Ihr Rechtsanwalt Sie vor jedem wichtigen Schritt darüber informieren, mit welchen Kosten Sie dabei zu rechnen haben. Grundsätzlich hängt jedoch die Höhe des Honoraranspruches der Rechtsanwältin bzw des Rechtsanwaltes von der Höhe des Streitwertes und der Komplexität und der Wichtigkeit und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen ab.

Wer zahlt wann?

Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei der obsiegenden Partei im Ausmaß des Obsiegens die Kosten zu ersetzen.
In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten erhält die erfolgreiche beschwerdeführende Partei einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde.

Im Strafverfahren kann ein pauschalierter Kostenersatz im Falle des Freispruches beantragt werden.

Um die finanziellen Risiken bei Rechtsstreitigkeiten zu minimieren, haben Sie die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Details klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung!

Was mache ich im Falle einer Beschwerde?

Für den Fall, dass Sie mit den Leistungen Ihrer Anwältin bzw Ihres Anwaltes nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer, bei der Ihre Rechtsanwältin bzw Ihr Rechtsanwalt (entsprechend seinem Kanzleisitz) eingetragen ist.

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