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Marianne Beth Preis

Preis zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich

Rechtsstaatlichkeit und die damit verbundenen Prinzipien sind die wichtigste Grundlage eines geordneten, demokratischen und friedlichen Gemeinwesens und Garanten für ein lebenswertes und sicheres Land Österreich.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter tragen Tag für Tag entscheidend zum Schutz und Ausbau der Rechtsstaatlichkeit in Österreich bei. Dieser Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit geht häufig weit über den beruflichen Kernbereich hinaus und umfasst dabei auch rechtsbezogenes Wirken zum Wohle der Gesellschaft sowie Leistungen zur Weiterentwicklung des eigenen Berufsstandes.

Um dieses Engagement sichtbar zu machen, zu honorieren und eine Vorbildwirkung zu schaffen, stiftet der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) im Gedenken an die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin, Marianne Beth (geb. von Weisl, 1890-1984), den Marianne Beth Preis.

Mit dem Marianne Beth Preis sollen besondere, über den beruflichen Kernbereich hinausgehende Leistungen von Kolleginnen und Kollegen zum Wohle der Gesellschaft sowie zur Weiterentwicklung des Berufsstandes gewürdigt werden.

 

Marianne Beth Preis 2024 - Jetzt nominieren oder bewerben!

Mit einer hochkarätigen Jury zeichnet der ÖRAK Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter aus, die sich außerhalb ihrer klassischen Berufstätigkeit in hohem Maße um die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes oder um den Berufsstand verdient gemacht haben.

  • Die Preisträgerin bzw. der Preisträger ist berechtigt, den Titel „Träger" bzw. "Trägerin des Marianne Beth Preises 2024“ und das Logo „Marianne Beth Preis 2024“ zu führen.
  • Der Marianne Beth Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von € 20.000,- dotiert, das über Vorschlag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers vom ÖRAK an eine gemeinnützige Organisation gespendet wird, die sich für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit im nationalen und/oder EU-Raum einsetzt. Über die Erfüllung der Voraussetzungen der vorgeschlagenen gemeinnützigen Organisation entscheidet die Jury.
  • Bewerben Sie sich oder nominieren Sie eine Kollegin bzw. einen Kollegen unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und jener der bzw. des Nominierten. Beschreiben Sie das außerordentliche Engagement der bzw. des Nominierten für die Rechtsstaatlichkeit oder den Berufsstand in 3.000 bis 6.000 Zeichen.
  • Die Bewerbungs- bzw. Nominierungsfrist endet am 31. August 2024.

 

Marianne Beth Preis 2021 - Rückblick

Über die Preisträgerin bzw. den Preisträger hat eine hochkarätige Jury entschieden. Als erste Preisträgerin des Marianne Beth Preis wurde Frau Dr. Helene Klaar ausgezeichnet. Sie setzt sich seit Jahren für die Stärkung der Kinderrechte und gesellschaftliche Veränderungen zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Darüber hinaus gilt ihr Engagement im Vorstand der Wiener Frauenhäuser und der Wiener Wohnungskommission als vorbildhaft.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Grundrechtetages der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 27. Juni 2022.

ÖRAK-Präs Dr. Rupert Wolff würdigte die Juristin für Ihren Einsatz für die Schwächeren der Gesellschaft, ihr Engagement für die Rechtsanwaltschaft, ihre Lehrtätigkeit, ihre stets klaren Worte sowie insgesamt wegen ihrer Verdienste um die Rechtsstaatlichkeit.


vlnr: Niva von Weisl, Dr. Helene Klaar, ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff

 

Über Marianne Beth

Marianne Beth (geb. von Weisl, 1890-1984) promovierte 1921 als erste Frau in Österreich zum Dr. jur. und wurde 1928 als erste österreichische Rechtsanwältin eingetragen. Daneben engagierte sie sich in mehreren Vereinen für die österreichische Frauenbewegung, insbesondere im Kontext der rechtlichen Gleichstellung der Frau. Im Dezember 1938 wurde Marianne Beth als konvertierte Jüdin aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht und flüchtete in die USA, wo sie am Reed College in Portland, Oregon, unterrichtete und sich eine neue Existenz aufbaute. Sie starb am 19. August 1984 im Alter von 94 Jahren in New York.

Die Widmung des Preises im Gedenken an Marianne Beth ist auch im Kontext ihrer Streichung von der Rechtsanwaltsliste im Jahre 1938 zu sehen. Dieser Vorgang war ein historisches Unrecht, das der ÖRAK nicht verschweigen, sondern bewusst in den Fokus rücken möchte.

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