Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis.
Das Berufsbild der Rechtsanwältin bzw des Rechtsanwalts ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. In § 8 RAO Abs 1 heißt es: "Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten."
Nur dem Klienten verpflichtet
Da Rechtsanwältinnen bzw Rechtsanwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können sie für ihre Klientinnen bzw Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten. Wie kein anderer Berufsstand ist die Rechtsanwältin bzw der Rechtsanwalt ausschließlich den Interessen seiner Klientinnen bzw Klienten verpflichtet.
Die einzelne Rechtsanwältin bzw der einzelne Rechtsanwalt wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten, oder als Vertreter ihrer bzw seines Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen. Ihre bzw seine Prozesserfahrung ermöglicht es ihr bzw ihm vor allem auch, Streit zu verhindern. Ihre bzw seine besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung und dient damit dem Schutz der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.