Wissenswertes
Fundierte Ausbildung: Studium und fünfjährige Berufspraxis
Voraussetzung für die Berufsausübung ist ein abgeschlossenes, rechtswissenschaftliches Studium sowie eine fünfjährige Berufspraxis.
Diese umfasst unter anderem eine mehrmonatige Gerichtspraxis sowie mindestens 3 Jahre Ausbildungszeit als Rechtsanwaltsanwärterin bzw Rechtsanwaltsanwärter bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Ferner müssen künftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung ablegen. Erst nach Absolvierung dieser Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - unabhängige Vertretung und Beratung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten bzw. beraten unabhängig und sind nur ihren Klientinnen und Klienten verpflichtet und verantwortlich. Sie schützen und verteidigen die Rechte des Einzelnen auch gegenüber dem Staat und setzen diese durch. Das besondere Vertrauensverhältnis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu ihren Mandantinnen und Mandanten liegt in der gesetzlich verankerten, anwaltlichen Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Freiheit von Interessenskollisionen begründet.
Organisation und Strukturierung der Anwaltschaft in Österreich
Anzahl der Anwältinnen und Anwälte im Überblick
In Österreich gibt es per Stichtag 31.12.2025 7.265 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (114 davon sind niedergelassene europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) und 2.370 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter. Rund 25,6 Prozent der Rechtsanwälte und 52,6 Prozent der Rechtsanwaltsanwärter sind Frauen.
Rechtsanwaltskammern: Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat eine eigene Rechtsanwaltskammer, die die Interessen und Rechte der in ihrem Bereich zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie die Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter vertritt. Diese neun Rechtsanwaltskammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts autonome berufliche Selbstverwaltungseinrichtungen. Sie besorgen ihre Geschäfte teils unmittelbar in Plenarversammlungen, teils mittelbar durch ihren Ausschuss. Neben den Aufgaben wie Eintragungen in die Liste der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter, Beitragswesen, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Standesangehörigen und Servicetätigkeiten, steht den Rechtsanwaltskammern das Recht zu, Entwürfe von Gesetzen bezogen auf ihr jeweiliges Bundesland zu begutachten. Die Rechtsanwaltskammern und die von den Vollversammlungen der Rechtsanwaltskammern direkt gewählten Disziplinarräte wachen über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter.
Präsidentenrat: Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern bilden den Präsidentenrat. Dem Präsidentenrat obliegt insbesondere die Festlegung der Grundsätze der Standespolitik und der zu verfolgenden Rechtspolitik.
Präsident und Präsidium: Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) vertritt die vom Präsidentenrat festgelegten standespolitischen und rechtspolitischen Grundsätze und Positionen gegenüber politischen Entscheidungsträgern und in der Öffentlichkeit. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört es, diese Positionen durch aktives Engagement umzusetzen und die Interessen der österreichischen Anwaltschaft zu wahren.
Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ist seit 2022 Dr. Armenak Utudjian. Gemeinsam mit seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern Mag.a Petra Cernochova, MMag. Dr. Rupert Manhart, LL.M. (LSE) und Dr.in Daniela Schiesl-Müller bildet er das Präsidium.
Vollversammlung: Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern, die weiteren von den Plenarversammlungen der Rechtsanwaltskammern gewählten Delegierten aus dem Kreis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die den Ausschüssen der Rechtsanwaltskammern angehörenden Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter bilden die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Die Vertreterversammlung beschließt das Budget und erlässt Richtlinien gemäß § 37 Rechtsanwaltsordnung (RAO). Sie wählt den ÖRAK-Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Rechnungsprüfer des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Die Anzahl der Delegierten hängt von der Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ab. Die Rechnungsprüfer des ÖRAK sind Dr. Michael Schwarz und Dr. Wolfgang Kleibel.
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK): Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern ist der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Er ist für die Wahrung der Rechte und Angelegenheiten der österreichischen Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit sowie für ihre Vertretung verantwortlich. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag fungiert dabei als Stimme der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach außen und setzt die in seinen Gremien gefassten Beschlüsse um.
Das Generalsekretariat des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages steht unter der Leitung von Generalsekretär Bernhard Hruschka, Bakk. und sorgt für die operative Vorbereitung und Umsetzung der in den Gremien des ÖRAK beschlossenen Projekte und Maßnahmen.
ÖRAK und Europa: Als Mitglied des CCBE (Conseil des Barreaux de la Communauté Europeénne, Rat der Europäischen Anwaltschaften) bringt sich der ÖRAK aktiv im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts sowie der Rechtsetzung in Europa ein. Im Jahr 2012 übte die ehemalige ÖRAK-Vizepräsidentin Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser zugleich auch die Funktion der Präsidentin des CCBE aus.
Seit 2004 verfügt der ÖRAK über eine eigene Vertretung in Brüssel.
Factsheet
Die wichtigsten Informationen über Struktur und Aufgaben des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages entnehmen Sie kurz zusammengefasst dem ÖRAK-Factsheet, das Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.
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