Am 12. September 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (10. COVID-19-LV-Novelle), im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 398/2020) kundgemacht.
Die Änderungen traten mit 14. September 2020 in Kraft.
Eine konsolidierte Fassung der Verordnung finden Sie hier.
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