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Frauen in der Rechtsanwaltschaft

Ende 2022 gab es in Österreich 1.681 Rechtsanwältinnen und 5198 Rechtsanwälte, was einen Frauenanteil von 24,4% ergibt. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Anwaltschaft insgesamt um 1,6%, wobei der Zuwachs der Rechtsanwältinnen mit 3,6% vierfach so hoch ausfiel, wie jener der männlichen Kollegen (+ 0,9%). Im Zehn-Jahresvergleich ist ein positiver Aufwärtstrend zu beobachten, so stellte sich der Stand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per 31. Dezember 2012 wie folgt dar: 4.647 Männer und 1.109 Frauen (Frauenanteil 19,3%). 

Ende 2022 waren in Österreich 1.142 Rechtsanwaltsanwärter und 1.143 Rechtsanwaltsanwärterinnen eingetragen. Das ergibt einen Frauenanteil von 50,02%.
Auch hier ist im Zehn-Jahresvergleich ein positiver Aufwärtstrend zu beobachten, so gab es Ende 2012 1.058 Rechtsanwaltsanwärter und 958 Rechtsanwaltsanwärterinnen, woraus sich ein Frauenanteil von 47,51 % ergab. 

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag setzt sich intensiv mit der Fragestellung auseinander, weshalb viele Frauen den Weg zum Rechtsanwaltsberuf nicht zu Ende gehen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um den Rechtsanwaltsberuf einerseits mit der Geburt eines Kindes besser in Einklang bringen zu können und andererseits den Beruf für Frauen insgesamt attraktiver zu machen.


In den einzelnen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen des ÖRAK werden themenspezifisch diverse Anliegen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltsanwärterinnen behandelt und Modelle zur Problemlösung ausgearbeitet. Zudem steht ÖRAK-Juristin Mag. Eva-Elisabeth Röthler als Ansprechpartnerin für Anliegen und Anregungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltsanwärterinnen zur Verfügung. 
 

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