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Strukturen, Daten, Fakten

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - unabhängige Vertreter und Berater

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Vertreter und Berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Sie schützen und verteidigen die Rechte des Einzelnen auch gegenüber dem Staat und setzen diese durch. Das besondere Vertrauensverhältnis der Rechtsanwälte zu ihren Mandanten liegt in der gesetzlich verankerten, anwaltlichen Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Freiheit von Interessenskollisionen begründet.

Fundierte Ausbildung: Studium und fünfjährige Berufspraxis

Voraussetzung für die Berufsausübung ist ein abgeschlossenes, rechtswissenschaftliches Studium sowie eine fünfjährige Berufspraxis.
Diese umfasst unter anderem eine mehrmonatige Gerichtspraxis sowie mindestens 3 Jahre Ausbildungszeit als Rechtsanwaltsanwärter bei einem Rechtsanwalt. Ferner müssen künftige Rechtsanwälte vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung ablegen. Erst nach Absolvierung dieser Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen.

6.984 Rechtsanwälte und 2.285 Rechtsanwaltsanwärter

In Österreich gibt es per Stichtag 31.12.2022 6.984 Rechtsanwälte (105 davon sind niedergelassene europäische Rechtsanwälte) und 2.285 Rechtsanwaltsanwärter. Rund 24 Prozent der Rechtsanwälte und 50 Prozent der Rechtsanwaltsanwärter sind Frauen.

9 Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern

Die neun Rechtsanwaltskammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts autonome berufliche Selbstverwaltungseinrichtungen der im jeweiligen Bundesland eingetragenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Sie besorgen ihre Geschäfte teils unmittelbar in Plenarversammlungen, teils mittelbar durch ihren Ausschuss. Neben den Aufgaben wie Eintragungen in die Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Beitragswesen, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Standesangehörigen und Servicetätigkeiten, steht den Rechtsanwaltskammern das Recht zu, Entwürfe von Gesetzen bezogen auf ihr jeweiliges Bundesland zu begutachten. Die Rechtsanwaltskammern und die von den Vollversammlungen der Rechtsanwaltskammern direkt gewählten Disziplinarräte wachen über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter.

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern bilden den Präsidentenrat. Dieser besteht derzeit aus: Dr. Thomas Schreiner (Burgenland), Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko (Kärnten), Dr. Michael Schwarz (Niederösterreich), Mag. Dr. Franz Mittendorfer (Oberösterreich), Dr. Wolfgang Kleibel (Salzburg), Mag. Dr. Gabriele Krenn (Steiermark), Dr. Birgit Streif (Tirol), MMag. Dr. Franz-Josef Giesinger (Vorarlberg) und Hon.-Prof. Dr. Michael Rohregger (Wien). Dem Präsidentenrat obliegt insbesondere die Festlegung der Grundsätze der Standespolitik und der zu verfolgenden Rechtspolitik.

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern ist der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Er ist für die Wahrung der Rechte und Angelegenheiten der österreichischen Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit sowie für ihre Vertretung verantwortlich. Dem ÖRAK-Präsidenten obliegt es insbesondere, die vom Präsidentenrat festgelegten standespolitischen Grundsätze und rechtspolitischen Positionen gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten und umzusetzen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag fungiert dabei als Stimme der Rechtsanwälte nach außen und setzt die in seinen Gremien gefassten Beschlüsse um.

Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ist seit 2022 Dr. Armenak Utudjian, seine Stellvertreter sind Mag. Petra Cernochova, Dr. Bernhard Fink und Dr. Marcella Prunbauer-Glaser. Das Generalsekretariat des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages steht unter der Leitung von Generalsekretär Bernhard Hruschka, Bakk. und sorgt für die operative Vorbereitung und Umsetzung der in den Gremien des ÖRAK beschlossenen Projekte und Maßnahmen.

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern, die weiteren von den Plenarversammlungen der Rechtsanwaltskammern gewählten Delegierten aus dem Kreis der Rechtsanwälte sowie die den Ausschüssen der Rechtsanwaltskammern angehörenden Rechtsanwaltsanwärter bilden die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Die Vertreterversammlung beschließt das Budget und erlässt Richtlinien gemäß § 37 Rechtsanwaltsordnung (RAO). Sie wählt den ÖRAK-Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Rechnungsprüfer des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Die Anzahl der Delegierten hängt von der Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ab. Die Rechnungsprüfer des ÖRAK sind Dr. Michael Schwarz und Dr. Wolfgang Kleibel.

ÖRAK und Europa

Als Mitglied des CCBE (Conseil des Barreaux de la Communauté Europeénne, Rat der Europäischen Anwaltschaften) bringt sich der ÖRAK aktiv im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts sowie der Rechtsetzung in Europa ein. Im Jahr 2012 übte ÖRAK-Vizepräsidentin Dr. Marcella Prunbauer-Glaser zugleich auch die Funktion der Präsidentin des CCBE aus.

Seit 2004 verfügt der ÖRAK über eine eigene Vertretung in Brüssel.

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