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Testamentsregister

Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Gesellschaften Testamente, sonstige letztwillige Verfügungen, Vereinbarungen nach § 14 Abs 5 WEG (Wohnungseigentum im Todesfall) und Erbverzichte registrieren.

Nicht das Dokument selbst wird in der Datenbank registriert, sondern die Tatsache der Errichtung und Hinterlegung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle des Ablebens des Testators dessen letztwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird.

Die Registrierung übernommener letztwilliger Anordnungen in einem für Gerichtskommissäre zugänglichen Register ist seit 3. Oktober 2006 (vgl dazu § 44 RL-BA) verpflichtend.

Der Zugang zur Abfrage durch Gerichtskommissäre erfolgt über www.rechtsarchiv.at. Information zur technischen Schnittstelle für die Implementierung der Abfrage in Notariatssoftwareprogrammen finden Sie hier.

Rechtsanwälte erhalten Informationen über die Registierungsmöglichkeiten der Verfügungen direkt im Mitgliederbereich von www.rechtsanwaelte.at.

Ähnlich aufgebaut ist auch das Patientenverfügungsregister.

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