Marianne Beth Preis

Preis zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich
Rechtsstaatlichkeit und die damit verbundenen Prinzipien sind die wichtigste Grundlage eines geordneten, demokratischen und friedlichen Gemeinwesens und Garanten für ein lebenswertes und sicheres Land Österreich.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter tragen Tag für Tag entscheidend zum Schutz und Ausbau der Rechtsstaatlichkeit in Österreich bei. Dieser Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit geht häufig weit über den beruflichen Kernbereich hinaus und umfasst dabei auch rechtsbezogenes Wirken zum Wohle der Gesellschaft sowie Leistungen zur Weiterentwicklung des eigenen Berufsstandes.
Um dieses Engagement sichtbar zu machen, zu honorieren und eine Vorbildwirkung zu schaffen, stiftet der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) im Gedenken an die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin, Marianne Beth (geb. von Weisl, 1890-1984), den Marianne Beth Preis.
Mit dem Marianne Beth Preis sollen besondere, über den beruflichen Kernbereich hinausgehende Leistungen von Kolleginnen und Kollegen zum Wohle der Gesellschaft sowie zur Weiterentwicklung des Berufsstandes gewürdigt werden.
Marianne-Beth-Preis 2026
Im Rahmen des Grundrechtetages am 09.06.2026 an der Wirtschaftsuniversität Wien hat der ÖRAK den Marianne-Beth-Preis 2026 an die Vorarlberger Rechtsanwältin Dr.in Birgitt Breinbauer verliehen. ÖRAK-Präsident Dr. Utudjian betonte in seiner Ansprache die besondere Bedeutung des Preises, der in diesem Jahr zum dritten Mal vergeben wurde. Dieser stelle nicht den wirtschaftlichen Erfolg oder die Bekanntheit einer Persönlichkeit in den Mittelpunkt, sondern den Einsatz für den Rechtsstaat, die Gesellschaft und die Anwaltschaft. Die diesjährige Preisträgerin wurde von einer Jury ausgewählt, der hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Justiz, Journalismus und anwaltlicher Standesvertretung angehören, darunter auch Bundesministerin für Justiz Dr.in Sporrer.
Dr.in Birgitt Breinbauer ist seit 1987 als Rechtsanwältin in Dornbirn tätig und zählt zu den profiliertesten Familienrechtlerinnen Österreichs. Darüber hinaus prägte sie über Jahrzehnte die anwaltliche Standesvertretung, ua als Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer von 2010 bis 2022. In ihrer Dankesrede zeigte sie sich sichtlich bewegt und dankbar für die Auszeichnung. Dass sie etwas aufgeregt sei, gestand Dr.in Breinbauer gleich zu Beginn. Die Preisverleihung erinnere sie ein wenig an ihre Promotion. Schon damals habe sie nur eines gewusst: „Ich wollte Rechtsanwältin werden. Ein anderer Beruf kam nicht in Frage.“

Marianne-Beth-Preis 2024
Im Jahr 2024 entschied eine hochkarätige Jury, Frau Dr.in Alix Frank-Thomasser als zweite Preisträgerin mit dem Marianne Beth Preis auszuzeichnen. Sie setzt sich zum einen mit ihrem Verein Women in Law für die Gleichberechtigung und Förderung von Frauen in juristischen Berufen ein und bemüht sich andererseits mit ihrem Buch „Advokaten 1938“ um eine umfassende Aufarbeitung der NS-Verfolgung. Hier schließt sich der Kreis zur ersten österreichischen Rechtsanwältin Marianne Beth, die als geborene Jüdin während des NS-Regimes in die USA fliehen musste.
ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian überreichte Frau Dr.in Frank-Thomasser den Preis im Rahmen der Festveranstaltung des Anwaltstages 2024 am 29.09.2024.

Marianne Beth Preis 2021
Über die Preisträgerin bzw. den Preisträger hat eine hochkarätige Jury entschieden. Als erste Preisträgerin des Marianne Beth Preis wurde Frau Dr. Helene Klaar ausgezeichnet. Sie setzt sich seit Jahren für die Stärkung der Kinderrechte und gesellschaftliche Veränderungen zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Darüber hinaus gilt ihr Engagement im Vorstand der Wiener Frauenhäuser und der Wiener Wohnungskommission als vorbildhaft.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Grundrechtetages der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 27. Juni 2022.
ÖRAK-Präs Dr. Rupert Wolff würdigte die Juristin für Ihren Einsatz für die Schwächeren der Gesellschaft, ihr Engagement für die Rechtsanwaltschaft, ihre Lehrtätigkeit, ihre stets klaren Worte sowie insgesamt wegen ihrer Verdienste um die Rechtsstaatlichkeit.
vlnr: Niva von Weisl, Dr. Helene Klaar, ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff
Über Marianne Beth
Marianne Beth (geb. von Weisl, 1890-1984) promovierte 1921 als erste Frau in Österreich zum Dr. jur. und wurde 1928 als erste österreichische Rechtsanwältin eingetragen. Daneben engagierte sie sich in mehreren Vereinen für die österreichische Frauenbewegung, insbesondere im Kontext der rechtlichen Gleichstellung der Frau. Im Dezember 1938 wurde Marianne Beth als konvertierte Jüdin aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht und flüchtete in die USA, wo sie am Reed College in Portland, Oregon, unterrichtete und sich eine neue Existenz aufbaute. Sie starb am 19. August 1984 im Alter von 94 Jahren in New York.
Die Widmung des Preises im Gedenken an Marianne Beth ist auch im Kontext ihrer Streichung von der Rechtsanwaltsliste im Jahre 1938 zu sehen. Dieser Vorgang war ein historisches Unrecht, das der ÖRAK nicht verschweigen, sondern bewusst in den Fokus rücken möchte.