Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) wurde am Abend des 1. November 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 463/2020) kundgemacht und tritt mit 3. November 2020 in Kraft.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft. Die Ausgangsregelung (§ 2) tritt mit Ablauf des 12. November 2020 außer Kraft.
Informationen zu dieser Verordnung sowie FAQs und eine Darstellung des der Verordnung zugrundeliegenden Sachverhalts inkl. Erläuterungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Umfassende Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.