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Marianne-Beth-Preis 2026: Nominierungen bis 30. April erbeten

Engagement für Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftliche Verantwortung steht im Fokus des Marianne-Beth-Preises zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, den der Österreichischer Rechtsanwaltskammertag seit 2021 verleiht. Mit dem Preis werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter gewürdigt, die sich über ihre berufliche Tätigkeit hinaus in besonderer Weise für die Rechtsstaatlichkeit, die Gesellschaft oder die Weiterentwicklung des Berufsstandes verdient gemacht haben.

Namensgeberin ist die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin Marianne Beth, eine Pionierin des Rechts, deren Einsatz für Gleichstellung von Frauen und Rechtsstaatlichkeit bis heute Maßstäbe setze. Der Preis ist mit einem Preisgeld von € 20.000,- dotiert, das auf Vorschlag der Preisträgerin oder des Preisträgers einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt, die sich der Förderung der Rechtsstaatlichkeit im nationalen oder europäischen Bereich widmet.

Bereits zweimal wurde der Marianne-Beth-Preis vergeben: 2022 an Dr.in Helene Klaar und 2024 an Dr.in Alix Frank-Thomasser, die sich jeweils durch herausragendes Engagement auszeichnen.

Die Verleihung des Marianne-Beth-Preises 2026 findet im Rahmen des Grundrechtetages am 9. Juni 2026 an der Wirtschaftsuniversität Wien statt. Kolleginnen und Kollegen sind eingeladen, geeignete Persönlichkeiten mit begründeten Vorschlägen bis 30. April 2026 per E-Mail an marianne-beth-preis@oerak.at zu nominieren.

Weitere Informationen zum Preis und zu den Nominierungsmodalitäten finden Sie hier.

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