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Neuerlassung des Normalkostentarifs (BGBl II 456/2015)

Aufgrund der mit 01.01.2016 in Kraft getretenen Zuschlags-Verordnung des Bundesministers für Justiz (BGBl II 393/2015) wurde auch die Verordnung über den Normalkostentarif neu erlassen. Der neue Normalkostentarif wurde mit BGBl II 456/2015 kundgemacht und ist mit 01.01.2016 in Kraft getreten. Er ist auf Leistungen von Rechtsanwälten anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 bewirkt werden.

Normalkostentarif - Hauptdokument

Normalkostentarif - Anlagen

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