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ÖRAK präsentiert Tätigkeitsbericht 2016

Anlässlich des Anwaltstages in St. Pölten in Niederösterreich veröffentlicht der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen diesjährigen Tätigkeitsbericht. Dabei handelt es sich um eine Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte und ihrer Standesvertretung. Dieser Bericht veranschaulicht in umfassender Weise, was die Rechtsanwaltschaft zur Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa beiträgt.

Unentgeltliche Beratung und Vertretung von über 40.000 Bürgern


Im Jahr 2015 erfolgten insgesamt 22.650 Bestellungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern in Zivil- und Strafverfahren. Zudem erfolgten in Verwaltungsverfahren 41 Bestellungen. Der Wert, der dabei unentgeltlich erbrachten Leistungen, betrug insgesamt rund 41 Millionen Euro. Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ wurden ca 17.000 Bürger von über 1.000 Rechtsanwälten unentgeltlich beraten. Über den für alle festgenommenen Beschuldigten kostenlos zur Verfügung stehenden Verteidigernotruf erfolgten bisher 3.830 Kontaktaufnahmen (Stand August 2016). Insgesamt haben Österreichs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Jahr 2015 über 40.000 Bürger unentgeltlich beraten oder vertreten.

Begutachtung von 158 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen


Der Rechtsanwaltsordnung folgend, beobachtet der ÖRAK die Anwendung der Gesetze durch die Behörden und die Justiz und zeigt dabei Missstände und Mängel auf. Jedes Jahr erfolgt die Begutachtung und Prüfung einer Vielzahl von Gesetzesentwürfen. Allein im Berichtszeitraum war der ÖRAK mit 158  Gesetzes- und Verordnungsentwürfen befasst. Speziell im Jahr 2016 wurde der ÖRAK mit einer Reihe wichtiger Gesetzesänderungen konfrontiert. So wurden unter anderem zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 sowie zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz Stellungnahmen abgegeben. Zum vielfältigen Aufgabenbereich des ÖRAK zählen auch der jährliche Wahrnehmungsbericht sowie das neue Projekt „Fieberkurve des Rechtsstaates“.

Informativer Statistikteil


Der Tätigkeitsbericht enthält darüber hinaus eine aufschlussreiche Statistik. Dieser ist unter anderem zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwälte in kleineren Kanzleistrukturen tätig ist. In Österreich verfügen nur 12 Kanzleien über 10 oder mehr Partner. Von den per 31.12.2015 in Österreich eingetragen 6.057 Rechtsanwälten sind knapp über 20 Prozent Frauen. Dabei lässt sich feststellen, dass der Frauenanteil seit den 60er Jahren beträchtlich gestiegen ist. Das kontinuierliche Wachstum lässt sich auch darin erblicken, dass bei den per 31.12.2015 registrierten 2.129 Rechtsanwaltsanwärtern der Anteil an Frauen bereits über 50 Prozent liegt. 


Den Tätigkeitsbericht 2016 des ÖRAK können Sie online unter http://www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht/ abrufen. 

Informationen zu allen Serviceangeboten sowie das österreichweite, tagesaktuelle Rechtsanwaltsverzeichnis finden Sie unter www.rechtsanwaelte.at.

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