"Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist ein großes Anliegen der Rechtsanwaltschaft - wenn, so wie jetzt, nicht genügend Stellen geschaffen werden können, muss der Einsatzbereich der Richter im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung möglichst flexibel gehalten werden. Der Beschluss der Richter, ab 2005 eine Woche pro Monat keine Verhandlungen durchzuführen, erfüllt die Rechtsanwaltschaft mit Sorge."
Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler begrüßt die Aufstockung der Richterplanstellen. Benn-Ibler: "Die 20 neuen Stellen sind ein Schritt in die richtige Richtung."
Das Bundesministerium für Justiz beabsichtigt die Stellen mit Sprengelrichtern zu besetzen, um eine möglichst breite Entlastung zu bewirken, denn tatsächlich fehlen 136 Planstellen. Sprengelrichter werden nicht für ein bestimmtes Gericht, sondern für den Sprengel eines Oberlandesgerichtes ernannt und werden durch einen unabhängigen Richtersenat einem bestimmten Gericht zugewiesen.
Für die Aufnahme der Sprengelrichter sind Änderungen des Bundesverfassungsgesetzes und des Richterdienstgesetzes notwendig. Benn-Ibler sieht darin keine Aushöhlung der richterlichen Unversetzbarkeit. "Der unabhängige Richtersenat entscheidet über Versetzungen. Das System der Sprengelrichter hat sich in der Vergangenheit außerordentlich bewährt. Darauf ist auch in Zukunft Verlass", so Benn-Ibler.
Mit Sorge nimmt die Rechtsanwaltschaft das Vorhaben der Richter und Staatsanwälte auf, im ersten Halbjahr 2005 eine Woche pro Monat keine Verhandlungen durchzuführen. Auch wenn die Richter Wert darauf legen, dass es sich hierbei nicht um einen Streik handelt, wird dies jedenfalls Verfahrensverzögerungen zu Lasten der rechtsuchenden Bevölkerung nach sich ziehen. "Diese Maßnahme zu einem Zeitpunkt zu setzen, da das Justizministerium erste Erfolge vermelden kann und weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert hat, ist das falsche Zeichen", so
abschließend Benn-Ibler.