Am 24.04.2015 endete die Begutachtungsfrist zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015. Der ÖRAK hat dazu eine Stellungnahme verfasst, welche Sie hier finden. Begrüßt wurde die Anhebung der Wertgrenzen bei Vermögensdelikten. Allerdings wurden von Seiten des ÖRAK die erhöhten Strafdrohungen im Bereich der Körperverletzungsdelikte sowie die Einführung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit beanstandet. Im Rahmen der Stellungnahme wurde außerdem ein Änderungsvorschlag zum Untreuetatbestand erstattet. Der ÖRAK fordert in diesem Zusammenhang unter anderem eine Differenzierung zwischen wissentlichem Verstoß gegen Anweisungen des Vollmachtgebers und wissentlichem Missbrauch der eingeräumten Befugnis.