Erfreulicherweise ist ab 1.7.2015 die gemeinsame Entrichtung der GrESt und der Eintragungsgebühr wieder möglich. Die Verordnung des BMJ zur Änderung der Grundbuchsgebührenverordnung (BGBl II 157/2015) finden Sie hier, die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung des BMF (BGBl II 156/2015) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- Für die gemeinsame Selbstberechnung kommt es nicht auf das Datum des Abschlusses des zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes an, dieses kann auch vor dem 1.7.2015 liegen.
- Vergessen Sie nicht auf die Einforderung der Eintragungsgebühr auf Ihr Anderkonto.
Hier finden Sie die neuen Eingabemasken mit den einzelnen Bearbeitungsschritten in FinanzOnline:
Selbstberechnung durch Parteienvertreter - Maske FinanzOnline
Bei Selbstberechnung wird pro Erwerber eine Vorgangsnummer generiert, die im Grundbuchsgesuch anzugeben ist, damit entfällt die bisherige Selbstberechnungserklärung.