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Vertreterversammlung des ÖRAK

Vertreterversammlung des ÖRAK

Mit Beschluss der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags vom 26. 9. 2024 haben die Delegierten zur Vertreterversammlung Änderungen der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs (RL-BA 2015), der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK), der Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags über die Versorgungseinrichtungen Teil A der österreichischen Rechtsanwaltskammern (Satzung Teil A 2018) und der Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags über die Versorgungseinrichtungen Teil B der österreichischen Rechtsanwaltskammern (Satzung Teil B 2018) und der Richtlinie für die Vergabe von Standesauszeichnungen (Ehrenzeichen-RL) sowie die Aufhebung der Entlohnungs-Richtlinie vorgenommen.

Die entsprechenden Kundmachungen und Erläuterungen der Vertreterversammlung finden Sie auf der Website des ÖRAK unter Kundmachungen / ÖRAK bzw Kundmachungen / Erläuterungen ÖRAK.

Änderung der RL-BA 2015 und Aufhebung der Entlohnungs-Richtlinie

Mit der Einführung des Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetzes durch BGBl I 2023/179 kann gemäß § 12 FlexKapGG ein Rechtsgeschäft betreffend die Übertragung von Geschäftsanteilen (§ 76 Abs 2 GmbHG) auch in der Form abgeschlossen werden, dass eine Rechtsanwältin bzw ein Rechtsanwalt eine Urkunde darüber errichtet. § 12 Abs 4 FlexKapGG verweist auf § 10 Abs 4 RAO. Die Änderung in §§ 11 und 11a RL-BA 2015 treffen nun Klarstellungen zu den Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Urkunden gemäß § 10 Abs 4 RAO und § 12 Abs 1 FlexKapGG.

Die Änderungen in §§ 36 und 37 RL-BA 2015 dienen der Vereinheitlichung der Spruchpraxis der Rechtsanwaltskammern bei der Anerkennung von Ausbildungsveranstaltungen.

Durch die Aufhebung von § 45 RL-BA 2015 sowie der Entlohnungs-Richtlinie wird die Bestimmung eines einheitlichen Mindestlohns aufgehoben, damit die Beurteilung künftig auf lokaler Ebene in den Ausschüssen der Rechtsanwaltskammern getroffen werden kann.

Die Änderung der RL-BA 2015 ist am 1. 10. 2024 in Kraft getreten. Die Entlohnungs-Richtlinie ist mit Ablauf des 30. 9. 2024 außer Kraft getreten.

Änderung der AHK

Die Änderungen der AHK beinhalten Klarstellungen sowie die Valorisierung der Bemessungsgrundlagen der §§ 5, 9 und 10 (überwiegend) aufgrund des Verbraucherpreisindizes.

Die Änderung der AHK ist am 1. 10. 2024 in Kraft getreten.

Änderung der Satzung Teil A 2018 und Teil B 2018

In den Satzungen wurden notwendige Anpassungen aufgrund des BRÄG 2024 hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für die rechtsanwaltliche Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung bei niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorgenommen. Weiters wurden eine Klarstellung zum Nachkauf nach Ruhen aufgrund Elternschaft und nach Beitragsermäßigung bei Geburt, Adoption oder Übernahme eines Kindes in unentgeltliche Pflege gem § 10a Satzung Teil A 2018, sowie eine Klarstellung zur Höhe des Leistungsanspruchs einer Witwen- und Witwerrente aufgenommen.

Änderung der Ehrenzeichen-RL

Mit der Änderung wird die Zahl der gleichzeitigen Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens der österreichischen Rechtsanwaltschaft erhöht. Mit diesem würdigt der ÖRAK hervorragende Verdienste um die österreichische Rechtsanwaltschaft.

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