Am 1.7.2018 trat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft. Damit wurde das einstige Sachwalterrecht umfassend reformiert. Vorgesehen ist eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen. Unter anderem hat sich auch in Zusammenhang mit der Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmachten einiges geändert.
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