Rechtswörterbuch
In Wien ist neben den Landesgerichten (LG) ein eigenes Arbeits- und Sozialgericht eingerichtet, dessen Sprengel sich mit dem des LG für Zivilrechtssachen Wien deckt. Außerhalb Wiens haben die LG in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Arbeits- und Sozialrechtssachen ihrer Bezeichnung den Zusatz „als Arbeits- und Sozialgericht“ beizufügen.