Rechtswörterbuch
Schriftliche Erklärung des Eigentümers, dass er mit der Eintragung im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.
Schriftliche Erklärung des Eigentümers, dass er mit der Eintragung im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.