Rechtswörterbuch
Recht einer Person im Insolvenzverfahren, Sachen herauszuverlangen, die in ihrem eigenen Eigentum stehen, sich aber beim Schuldner befinden.
Recht einer Person im Insolvenzverfahren, Sachen herauszuverlangen, die in ihrem eigenen Eigentum stehen, sich aber beim Schuldner befinden.