Rechtswörterbuch
Ist für einen Gesetzesbeschluss Einstimmigkeit erforderlich, kann er nur mit Konsens aller Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union zustande kommen, beispielsweise bei Vertragsänderungen.
Ist für einen Gesetzesbeschluss Einstimmigkeit erforderlich, kann er nur mit Konsens aller Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union zustande kommen, beispielsweise bei Vertragsänderungen.