Rechtswörterbuch
Maßnahme gegen eine Person, die eine Freiheitsbeschränkung zur Folge hat. Sie darf nur unter bestimmten Voraussetzungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) vorgenommen werden.
Maßnahme gegen eine Person, die eine Freiheitsbeschränkung zur Folge hat. Sie darf nur unter bestimmten Voraussetzungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) vorgenommen werden.