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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Mängelrüge

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Im Unternehmergeschäft ist für den Käufer eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit normiert. Er kann zwar nicht auf Untersuchung und Anzeige des Mangels geklagt werden; unterläßt er jedoch die unverzügliche Anzeige des Mangels, so verliert er seine Ansprüche.

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