Rechtswörterbuch
Im Unternehmergeschäft ist für den Käufer eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit normiert. Er kann zwar nicht auf Untersuchung und Anzeige des Mangels geklagt werden; unterläßt er jedoch die unverzügliche Anzeige des Mangels, so verliert er seine Ansprüche.