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Rechtswörterbuch

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Prokura

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Die Prokura ist eine umfassende kaufmännische Vollmacht mit gesetzlich fixiertem Umfang. Sie ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb des jeweiligen Unternehmens mit sich bringt.

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