Rechtswörterbuch
Ein Rechtsanwalt haftet seinem Mandanten gegenüber für Schäden, die diesem durch schuldhaftes Verhalten des Rechtsanwaltes, das auch in der Unkenntnis der Gesetze und Rechtssprechung liegen kann, erwachsen.
Ein Rechtsanwalt haftet seinem Mandanten gegenüber für Schäden, die diesem durch schuldhaftes Verhalten des Rechtsanwaltes, das auch in der Unkenntnis der Gesetze und Rechtssprechung liegen kann, erwachsen.