Rechtswörterbuch
Eine Regierungsvorlage ist eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die vom Ministerrat einstimmig angenommen und an den Nationalrat weitergeleitet wurde. Die Bundesregierung kann eine Regierungsvorlage bis zum Beginn der Abstimmung im zuständigen Ausschuss des Nationalrates ändern oder zurückziehen.