Rechtswörterbuch
Richtlinien sind verbindliche sekundärrechtliche EU-Rechtsakte, die die Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist zur Umsetzung ihres Inhalts in nationales Recht verpflichten.
Richtlinien sind verbindliche sekundärrechtliche EU-Rechtsakte, die die Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist zur Umsetzung ihres Inhalts in nationales Recht verpflichten.