zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Treu und Glauben

zurück
 

Treu und Glauben bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen. Bsp: Wenn jemand ein Verhalten setzt, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefasst werden kann, so ist ein ausdrücklicher Vorbehalt gegen eine solche Deutung nicht zu beachten.

Rechtsanwalt
finden