Rechtswörterbuch
Urkunden als Beweismittel im Zivilprozess sind schriftliche Verkörperungen von Gedanken, die Tatsachen überliefern. Nach dem Urkundenverfasser wird unterschieden zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden.
Urkunden als Beweismittel im Zivilprozess sind schriftliche Verkörperungen von Gedanken, die Tatsachen überliefern. Nach dem Urkundenverfasser wird unterschieden zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden.