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Rechtswörterbuch

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Zeuge

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Person, die in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren, in dem sie nicht Partei ist, über ihre Wahrnehmungen zu vergangenen Tatsachen oder Zuständen aussagt. Person, die zur Bestätigung des Inhalts oder des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes diesem beigezogen wird und an diesem selbst nicht beteiligt ist.

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